Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.

Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z.B.:

  • Weiterleitung einer Brandmeldung an eine ständig besetzte S telle, vorzugsweise die Leitstelle der örtlichen Feuerwehr,
  • Auslösung einer internen Alarmierung, insbesondere zur  Räumung eines Objektes;
  • Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen; 
  • Ansteuerung von Aufzügen;
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z.B. CO2-Löschanlage.
  • Zur Detektierung von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z.B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zur Detektierung eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässschens).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau eine

Die auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen.

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